Seelsorge

Wiedereintritt und Konversion

Sie haben bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt. Die Kirche nimmt diesen öffentlich erklärten Austritt ernst und wertet ihn als eine bewusste Distanzierung von der Kirche. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.

Ihr Wiedereintritt

Ihr erster Schritt

Nehmen Sie Kontakt auf mit unserem Pfarrbüro oder direkt mit Herrn Pfarrer Nagel. Er wird Ihr Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen besprechen.

Kann ich bei dem Amt wieder eintreten, bei dem ich auch meinen Austritt erklärt habe?

Nein, denn die Wiederaufnahme kann Ihnen eine staatliche Behörde nicht gewähren – das kann nur die Kirche selbst tun. Sie müssen sich also auf jeden Fall an einen katholischen Seelsorger wenden.

Ist für die Wiederaufnahme eine Vorbereitung nötig?

Meist können Sie recht kurzfristig wieder in die Kirche aufgenommen werden, eine spezielle Vorbereitungszeit ist dafür nicht vorgesehen. In der Regel werden Sie mit Herrn Pfarrer Nagel ein Gespräch über Ihren Austritt und Wiedereintritt führen.Wenn Sie mehr über den Glauben erfahren möchten oder sich Unterstützung dabei wünschen, in der Kirche wieder heimisch zu werden, können Sie in diesen Gesprächen auch besprechen, welche Möglichkeiten es dafür gibt, wie etwa einen Glaubenskurs oder eine Gruppe der Gemeinde.

Kostet der Wiedereintritt etwas?

Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, die sie ausgetreten waren, müssen sie aber keine Kirchensteuern nachzahlen.

Wie läuft die Wiederaufnahme ab?

Zu Beginn führen Sie ein Gespräch mit Herrn Pfarrer Nagel. Dieser erbittet dann in einem Brief an den Bischof Ihre Wiederaufnahme. An Dokumenten benötigen Sie dazu einen aktuellen Taufschein und eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt. Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat, bestätigen Sie vor Zeugen Ihren Wunsch, der Kirche wieder anzugehören. Ob dies ganz einfach im Pfarrbüro geschieht oder im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes und wie Sie diesen Schritt gestalten können, besprechen Sie am besten mit Herrn Pfarrer Nagel, der Sie beim Wiedereintritt begleitet. Die Information über Ihren Wiedereintritt wird dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.

 

Übertritt (Konversion)

Sie sind getauft – damit gehören Sie auf jeden Fall bereits zur Gemeinschaft der Christen. Aber obwohl die Taufe alle Christen vereint und wir die wesentlichen Punkte unseres Glaubens teilen: es gibt eine Vielzahl von konkreten Kirchen und Gemeinschaften, die sich auch in manchen wichtigen Punkten ihres Glaubens und darin, wie sie diesen Glauben leben und feiern, unterscheiden. So haben auch der katholische Glaube und das Leben in der katholischen Kirche ihre ganz besondere Prägung

Vielleicht möchten Sie die Schätze des katholischen Glaubens und Lebens für sich entdecken, auch wenn Sie einer anderen Konfession angehören oder angehört haben. Wenn Sie den katholischen Glauben näher kennenlernen möchten oder bereits entschlossen sind, zur katholischen Kirche überzutreten, sind Sie herzlich willkommen! Gerne können Sie Kontakt mit Herrn Pfarrer Nagel aufnehmen, der Ihr Anliegen und alle Fragen zum Übertritt (Konversion) mit Ihnen bespricht.

 

Kontakt

In seelsorgerischen Notfällen

erreichen Sie Herrn Pfarrer Armin Nagel außerhalb der Öffnungszeiten der Pfarrbüros unter:

+49 (0) 152 538 939 82